FAQ
Die häufigsten Fragen
Im Folgenden finden sich Antworten auf häufige Fragen rund um psychotherapeutische Begleitung, Terminvereinbarung und organisatorische Rahmenbedingungen. Ziel ist es, Orientierung zu geben und Unsicherheiten vorab zu klären.

Für wen ist das Angebot gedacht?
Das Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Je nach Alter und Anliegen können Eltern, Erziehungsberechtigte oder andere Bezugspersonen in ausgewählte Gespräche einbezogen werden.
Wie läuft das Erstgespräch ab?
Im Erstgespräch besteht die Möglichkeit, das Anliegen zu schildern, Fragen zu klären und einen ersten Eindruck vom therapeutischen Vorgehen zu gewinnen. Zudem wird gemeinsam geprüft, ob und in welcher Form eine psychotherapeutische Begleitung sinnvoll ist.
Wie lange dauert eine Therapie?
Die Dauer einer Psychotherapie ist individuell unterschiedlich. Sie richtet sich nach dem Anliegen, den Zielen und dem Verlauf der Behandlung. Manche Themen lassen sich in einem überschaubaren Zeitraum bearbeiten, andere benötigen eine längere Begleitung.
Wie häufig finden die Sitzungen statt?
In der Regel finden therapeutische Sitzungen einmal wöchentlich statt. Die genaue Frequenz wird individuell vereinbart und kann im Verlauf angepasst werden.
Können Eltern oder Bezugspersonen einbezogen werden?
Je nach Alter, Fragestellung und therapeutischem Bedarf können Eltern oder andere wichtige Bezugspersonen punktuell in die Therapie einbezogen werden. Umfang und Ziel werden gemeinsam abgestimmt.
Ist Online-Therapie möglich?
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine psychotherapeutische Begleitung auch im Online-Format möglich. Voraussetzung ist in der Regel ein persönliches Erstgespräch sowie eine individuelle Einschätzung der Eignung.
Wie erfolgt die Terminvereinbarung?
Termine können über Doctolib oder per E-Mail vereinbart werden. Informationen zu freien Terminen werden dort aktuell bereitgestellt.
Was gilt bei Terminabsagen?
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Eine Absage oder Verschiebung ist spätestens 48 Werktagsstunden vor dem Termin erforderlich. Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen kann ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt werden.
Wie werden die Kosten abgerechnet?
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Weitere Informationen finden sich auf der Seite „Kosten & Erstattung“.